Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet mich, darauf hinzuweisen, dass die Freiheit und Unabhängigkeit in der Anlageberatung von Wertpapieren wie z.B. Aktien, Anleihen, Investmentfonds, ETFs, ETCs, Optionen, Zertifikate, Optionsscheine, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechte sowie alternative Investments (Hedge-, Futures-, Forex-Strategien u.ä.). möglich ist durch meine Zulassung als "gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 S. 1 Kreditwesengesetz" der VECTA GmbH, Dresden. Die VECTA GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut mit den erforderlichen Zulassungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Als freier und unabhängiger Finanzberater ist eine solche Anbindung Voraussetzung für die Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten oder Vermögensverwaltungen und zum Schutz der Mandanten im Falle einer Falschberatung, da die VECTA GmbH gleichzeitig als Haftungsträger fungiert.
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