ERBSCHAFTS- UND NACHFOLGEPLANUNG


Mit zunehmender Größe des Vermögens wächst die Bedeutung einer Planung der Rechtsnachfolge.

Die Situationen in Familien sind oft komplex. Um so mehr, wenn z.B. nationalitätsgemischte Ehen, internationale Asset Allocations (wie beispielsweise Immobilien im Ausland) oder Unternehmensbesitz eine Rolle spielen.

Oft sind sich Mandanten nicht der Tragweite bewusst, die die gesetzliche Erbfolge für sie bzw. ihre Hinterbliebenen haben wird, und dass die Regelungen nicht ihren eigenen Vorstellungen bezüglich der Verteilung des Vermögens entsprechen.

Beispielsweise können die Auswirkungen einer Erbengemeinschaft, der eine Immobilie oder ein Unternehmen zufällt, fatal sein. Denn der einzelne Miterbe erwirbt nicht die Nachlassgegenstände, sondern nur einen ideellen Anteil. Soll real geteilt werden, muss zunächst eine Erbauseinandersetzung stattfinden. Das kann zu sehr langwierigen Streitigkeiten führen.

Hinzu kommen erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte. Die Übertragung von Vermögen im Erbfall kann mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden sein. Hierzu gibt es allerdings zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um dem entgegen zu wirken. (Siehe z.B. Pressemitteilung "Größere Vermögen steueroptimiert verwalten und gezielt übertragen"!)

Sowohl bei der vorweggenommen Erbfolge als auch im Todesfall können mit innovativen Gestaltungen z.B. Liquiditätsbelastungen der Erben oder von Geschäftspartnern (Pflichtteilsansprüche, Vermächtnislasten, Erbschaftssteuer und Abfindungen) optimal abgedeckt - und bei richtiger Gestaltung - Erbschafts- und Schenkungssteuer reduziert oder ganz vermieden werden.

Ein Testament oder Erbvertrag hat zwar Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, und der Erblasser kann damit den Inhalt seiner Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich frei bestimmen. Allerdings sind auch bei der gewillkürten Erbfolge eine Reihe von gesetzlichen Zwängen - national wie international - zu beachten.

Z.B. kann sich der Erblasser mit Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen oder einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag selbst Konflikte kreieren, wenn nicht alles klar aufeinander abgestimmt ist.

Mit einer entsprechenden Analyse werde ich Sie auf mögliche Problemsituationen im Zusammenhang mit dem Vermögensübergang aufmerksam machen. Die Beratung in konkreten rechtlichen und steuerlichen Themenkomplexen erfolgt in Zusammenarbeit mit darauf spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern oder auf Wunsch mit Ihren bisherigen Beratern.