BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE


Attraktive Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann eine sehr wertvolle, staatlich attraktiv geförderte Vorsorgeform sein. Denn die Beiträge sind (teilweise bis zu einem bestimmten Betrag) vollkommen steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Beiträge in Pensionszusagen (auch Direktzusagen genannt), die vor allem GmbH- Geschäftsführern und leitenden Angestellten gewährt werden, sind sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Die meisten Betriebsrenten sind Entgeltumwandlungen. Dazu überweist der Arbeitgeber jeden Monat einen vereinbarten Teil des Brutto-Gehaltes seiner Angestellten direkt z.B. in eine Rentenversicherung.
 

Steuern und Sozialabgaben werden bei Leistung fällig

Wie die anderen staatlich geförderten Altersvorsorgeformen ist auch die Rentenleistung aus der bAV nachgelagert besteuert. Und zwar zu 100 %.

Und: Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf die Renten auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten.
 

Das sollten Sie beachten

Egal, ob Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – für die Sicherheit aller Rentenarten haftet zunächst der Arbeitgeber.
 

Bei Pensionszusagen lauern hohe Risiken

Kaum ein Thema ist so komplex wie das Betriebsrentengesetz mit all seinen Änderungen. Und kaum ein Thema birgt so enorm viele Risiken, die von Laien regelmäßig unterschätzt und meist sogar übersehen werden!

Das Bilanzsprung-Risiko, eine plötzliche Nachversteuerungspflicht oder das sofortige Auffüllen von Rückstellungen, Haftungsrisiken oder Rentenanpassungsverpflichtungen des Arbeitgebers sowie regelmäßige Unterdeckungen sind nur einige "Fallen", die ohne einen Spezialisten für den zusagenden Arbeitgeber Existenz bedrohend sein können.

Und seit 2010 stellt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) insbesondere bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen zusätzliche Herausforderungen dar.

Und immer wieder Neuerungen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit 1.1.2018 in Kraft getreten ist, brachte weitere Änderungen mit sich. Unter anderem die Möglichkeit, innerhalb eines Tarifvertrages bzw. eines sogenannten Sozialpartnermodells Altersvorsorgeverträge einzurichten mit reiner Beitragszusage, d.h. ohne Versprechen einer Garantie oder Mindestleistung für die Arbeitnehmer und damit ohne Haftung des Arbeitgebers. Möglich ist das allerdings nur in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
 
Neu ist zudem seit 1.1.2019, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Entgeltumwandlung (in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds) seiner Arbeitnehmer zu bezuschussen, und zwar insoweit dem Unternehmen durch die Umwandlung Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen entstehen. Festgelegt wurden 15 % des umgewandelten Betrages als Zuschuss.
 

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, vergleichen Sie unbedingt!

Wie überall sollten Sie auch hier vor einer endgültigen Entscheidung einen Vergleich von Anbietern, Produkten und Tarifen vornehmen. Die Unterschiede können enorm sein!

Und je nach Einzelfall kann es sogar sein, dass alternative Formen der Altersvorsorge eine wesentlich höhere Nachsteuer-Rendite bieten. Dies gilt insbesondere bei der Entgeltumwandlung.

Denn es kommt nicht nur auf die Steuer- und Sozialabgaben-Freiheit während der Ansparphase an. Vielmehr muss auch der Ertrag in der Leistungsphase, also die spätere Netto-Rente, ins Kalkül gezogen werden.

 

Auswirkungen der Niedrigzinsphse

Auch Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen können von Wirtschafts- und Finanzkrisen - und mehr noch von den Staatsschulden - mitgerissen werden. Aufgrund der langen Niedrigzinsphase entstanden Probleme, langfristig die prognostizierten Zinsen erwirtschaften zu können. Sie waren gezwungen, teilweise Leistungen entsprechend zu kürzen. Mit der Senkung des Garantiezinses für neue Verträge z.B. wurde dem bereits Rechnung getragen.

Die bestehende Inflation kann gleichzeitig durch den Kaufkraftverlust den realen Wert der Leistungen gravierend mindern.

Das Problem:
Fast alle Versicherer legen das Geld ihrer Kunden nahezu ausschließlich in festverzinslichen Anlagen an. (s. Grafik).

Aufgrund der bereits eingetretenen Wertverluste haben schon jetzt einige Gesellschaften sogenannte "stille Lasten" in ihren Bilanzen. Anhaltende negative Marktentwicklungen könnten ihre Finanzkraft weiter schwächen. Die Auffanggesellschaft "PROTEKTOR" wäre allerdings nicht in der Lage, mehrere Versicherer gleichzeitig zu retten….

Eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl eines Anbieters für betriebliche Altersvorsorge ist deshalb seine Finanzkraft! Ein kritischer Blick "hinter die Kulissen" ist unumgänglich.

Banken

Um in Sachen betriebliche Altersvorsorge eine nachhaltig gute Entscheidung treffen zu können oder bestehende Konstellationen wieder zukunftstauglich zu gestalten, unterstütze ich meine Mandanten - ggf. auch gemeinsam mit ihrem Steuerberater - in folgenden Bereichen:
 
  • Beratung zur Identifizierung des best geeigneten Durchführungsweges und Angebotes
    - für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
    - für Mitarbeiter
  • Aufbau und Einführung neuer Altersvorsorge-Einrichtungen in Ihrem Unternehmen
  • Sanierung von Pensionszusagen, d.h. Überprüfung bestehender Zusagen (an Mitarbeiter oder Gesellschafter) im Hinblick auf
    - geänderte gesetzliche Forderungen (Stichwort: BilMoG)
    - Ausfinanzierungsrisiken
    - Haftungsrisiken
    - Insolvenzsicherung