GEWERBLICHE FINANZIERUNGEN


Hauptziel der betrieblichen Finanzwirtschaft ist die Schaffung und Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichtes im Unternehmen - also die Erreichung der beiden Ziele Rentabilität und Liquidität.

Daraus ergeben sich wichtige Unterziele wie u.a. das Risikomanagement und die Finanzplanung mit der Berechnung des Kapitalbedarfs. Hier kann es sowohl zu (vorübergehenden) Überschüssen kommen, die aus Rentabilitätsgründen entsprechend angelegt werden sollten, als auch zu (vorübergehenden) Defiziten, für die eine geeignete Finanzierung gefunden werden muß.

Zur Finanzierung gibt es je nach Unternehmen, Finanzierungsanlass, Bedarf, Fristigkeit etc. eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsarten, -quellen und Möglichkeiten. Es muss nicht immer der klassische Bank-Kredit sein. Selbstverständlich ist hier eine sehr sorgfältige Analyse, Kalkulation und Auswahl notwendig, bevor das Unternehmen eine Entscheidung trifft - insbesondere, wenn es sich um größere Projekte handelt.

Eine mittlerweile sehr oft genutzte Art der Finanzierung ist das Leasing als Investitionsfinanzierung.
 

Vorteile des Leasing

Da nicht das Eigentum an einem Objekt die Erträge bringt, sondern die Nutzung, ist zu entscheiden, wo die meisten Vorteile liegen.

Und wenn die Entscheidung für Leasing gefallen ist, dann kommt es auf den richtigen Vertrag an. Leasing-Anbieter locken mit vielen unterschiedlichen Vertragsarten und einem breiten Angebot ergänzender Serviceleistungen. Letztlich bringt eine Investitionsrechnung die Fakten, welches Angebot das wirtschaftlichere ist. Grundsätzlich sind die Vorteile des Leasing sehr vielfältig:
  • Der größte Vorteil sei mit der freien Liquidität erwähnt, da diese Finanzierungsart i.d.R. ohne Eigenkapital möglich ist. So können die Leasingraten theoretisch ggf. mit den aus der Nutzung des Objektes erwirtschafteten Erträgen geleistet werden. Der Handlungsspielraum des Unternehmers bleibt damit erhalten. Allerdings erhöhen sich die Fixkosten.
  • Ein weiterer Vorteil besteht in der relativ kurzen Bindungsdauer der Leasingverträge. Sie ermöglichen es, in vergleichbar kurzen Abständen immer wieder aktuelle Objekte/Maschinen nutzen zu können und somit stets von der neuesten Technologie zu profitieren. Der Leasing-Nehmer hat keinen Wertverlust - aber auch keine Abschreibungsmöglichkeiten (Voraussetzung: Das Leasing-Objekt wird beim Leasing-Geber bilanziert).
  • Da die Leasing-Objekte nicht durch den Leasing-Nehmer erworben werden, werden sie - bei entsprechender Vertragsgestaltung - beim Leasing-Geber bilanziert, binden also keine Liquidität im Anlagevermögen des Leasing-Nehmers. Diese Bilanzneutralität erhöht seine Eigenkapitalquote und verbessert dadurch das Rating bezüglich Basel II für den Fall, dass zusätzliche Kreditmittel über Banken benötigt werden. Ein positiveres Rating wiederum zieht günstigere Kreditkonditionen nach sich.
  • Im Gegensatz zu einer Fremdfinanzierung mit ggf. variablem Zins und dem damit verbundenen Zinsänderungsrisiko bietet das Leasing fest vereinbarte Raten und somit Planungssicherheit. Auch individuelle Ratenverläufe (dynamisch oder fallend) z.B. gemäß des kalkulierten Ertragsverlaufes sind verhandelbar.
  • Auch der steuerliche Vorteil könnte eine Rolle spielen, da Leasing-Raten steuerlich voll abzugsfähiger Aufwand darstellen ohne Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer (wie das bei Dauerschuldzinsen der Fall ist).

Bedenken Sie aber auch, dass ein Leasingvertrag in aller Regel nicht kündbar ist!

Gerne können Sie mich mit der Ausarbeitung eines Konzeptes und dem Recherchieren geeigneter Leasing-Angebote beauftragen. Ich werde Sie auf die vielen kleinen aber wichtigen Details aufmerksam machen und für Sie die passenden Konditionen aushandeln.